Ablauf
Nach Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail bieten wir Ihnen entsprechend unserer Kapazitäten einen Termin für ein Erstgespräch an. Hierfür benötigen Sie keine Überweisung eines Arztes/einer Ärztin.
Mit dem Erstgespräch beginnt die probatorische Phase der Therapie (meist fünf bis sieben Sitzungen). Im Erstgespräch liegt der Fokus auf Ihrem Anliegen und dem persönlichen Kennenlernen. Zudem dient es der Klärung von Fragen und organisatorischer Aspekte.
Sollten Sie sich für die Fortführung der Probatorik entscheiden, werden die nächsten Sitzungen für eine vertiefte Diagnostik und biographische Anamnese genutzt. Auch werden wir Ihre individuellen Veränderungswünsche und Therapieziele genauer besprechen.
Am Ende der Probatorik werden wir dann gemeinsam über die Aufnahme und Beantragung einer Psychotherapie entscheiden.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In unserer Praxis bestehen verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:
Gesetzliche Versicherung
Die Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Versicherungen möglich.
Private Versicherung und Beihilfe
Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten, BundeswehrsoldatInnen sowie BundespolizistInnen, die bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, übernimmt der Versicherungsträger meist die gesamten Kosten.
Bitte erfragen Sie schon vor dem Erstgespräch die genauen Konditionen sowie die Antragsformalitäten bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle. Einen Auszug der Gebührenordnung finden Sie hier.
Coaching und Beratung
Da Coaching keine Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten nicht durch die Versicherungen übernommen und müssen privat getragen werden. Bei klinisch relevanten Symptomen besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 153,02 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Paartherapie
Die Kosten für eine Paartherapie werden leider weder von privaten noch gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen daher privat getragen werden. Das Honorar für eine Sitzung à 90 Minuten beträgt 190 Euro.
SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu zahlen. Die psychotherapeutische Behandlung kann in diesem Fall sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Ihre Krankenkasse wird nicht über die Psychotherapie informiert. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung können gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Eine Übersicht der zu erwartenden Kosten finden Sie hier.